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www.rhetorik.ch aktuell: (19. Mar, 2008)

Tondokument im Internet

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Das Tonband Dokument
Im Internet wurde nun auch noch das Tondokument mit Couchepins Aussge und den umstrittenen Lachern publiziert. Dieses Tondokument bringt eine zusätzliche Dimension in diese Endlosgeschichte.

"Fünf Nationalratsmitglieder haben vom Ratsbüro einen Verweis erhalten. Sie hatten nach der Sitzung, an der Bundespräsident Couchepin der Versprecher "Mörgele" statt "Mengele" unterlief, gegen die Vertraulichkeit der Kommissionsverhandlungen verstossen. Diszipliniert wurden Christoph Mörgeli, Oskar Freysinger, Lieni Füglistaller, Jacques Neyrinck und Kathy Riklin".

Nachdem Christoph Mörgeli erneut in die Offensive gegangen ist und sich über die Verweise beschwerte, ist die Frage interessant, woher das Tondokument stammt und ob diese Veröffentlichung auch noch eine weitere Untersuchung heraufbeschwört. Für das Publikum hat die Publikation immerhin den Vorteil, dass sich jedermann über den Wortlaut und die paraverbalen Laute ein eigenes Bild machen kann.

Laut Umfrage bei der Bevölkerung ist eine grosse Mehrheit (85%) der Meinung. Couchpins Provokation sein kein Versprecher.

Kommentar" Dass unrechtsmässiges Handeln bestraft werden muss, leuchtet ein. Aber wenn schon - dann in allen Fällen oder in all jenen Fällen nicht, bei denen - dank einer Indiskretion -versteckte Mängel oder unzulässiges Fehlverhalten aufgedeckt werden konnte. Bei der Steuerhinterziehungsgeschichte in Lichtenstein beispielsweise wurde kriminelles Handeln geduldet, weil es angeblich der "Sache gedient" hat. Der deutsche Staat zahlte sogar noch für den illegalen Datenklau eine grosse Summe. Deshalb stellt sich die Frage, ob nicht jene Frauen im Zürcher Sozialamt für die Bekanntmachung von vertraulichen Akten oder die Parlamentarier ebenfalls straffrei davon kommen müssten. Die Angestellten im Zürcher Sozialamt hatten nachweisbar dem Staat geholfen, Geld zu sparen. Auch die Nationalräte haben mit der Bestätigung des verbalen Fehltrittes von Bundespräsident Couchepin, der Öffentlichkeit beweisen können, dass die früheren verbalen Ausrutscher Couchepins kein Versehen waren.


Nachtrag vom 20. März:

Der Nationalrat hat Verweise im Zusammenhang mit der Mörgeli-Mengele-Affäre an fünf seiner Mitglieder mit 129 zu 40 Stimmen abgelehnt.


Nachtrag vom 2. April: Mörgeli will entschädigt werden 20 MInuten: SVP-Nationalrat kanns nicht lassen: Wegen der Mörgeli/Mengele-Affäre will er nun finanzielle Genugtuung vom Bund. Bereits seit Anfang Februar liege ein entsprechendes Begehren beim Finanzdepartement in Bern, berichtet Radio DRS heute morgen. Über die Höhe der Entschädigung herrscht Stillschweigen. Christoph Mörgeli wollte keine Stellungsnahme abgeben. Laut Gesetz könnte Christoph Mörgeli seine Forderung bis vor Bundesgericht ziehen. Der Bundesrat will sich voraussichtlich heute mit Mörgelis Forderung befassen.

Aus "news:" Bundesrat lehnt Zahlung an Mörgeli ab Bern - Der Bundesrat hat im Fall "Mörgele-Mengele" eine Genugtuung für den Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli abgelehnt. Der Abgeordnete, der sich von Bundespräsident Pascal Couchepin in seiner Persönlichkeit verletzt sieht, geht nun vor Bundesgericht. (fest/sda) Mörgelis Genugtuungsforderung ist ein Nachspiel zu jener Kommissionssitzung vom 1. Februar, an der sich Couchepin den "Mörgele-Mengele-Versprecher" geleistet hatte. Anders könne der Bundesrat nicht dazu gebracht werden, sich mit Couchepins Verhalten zu befassen, sagte Mörgeli auf Anfrage.

Von der Eidgenossenschaft verlangte der SVP-Politiker über seinen Anwalt eine "symbolische" Genugtuung von 1000 Franken. Dieses Begehren hat der Bundesrat zurückgewiesen, wie von Vizekanzler Oswald Sigg zu erfahren war. Laut Mörgeli muss nun das Bundesgericht entscheiden.

Mit den Genugtuung wolle er sich nicht selber bereichern, sagte Mörgeli. Das Geld würde an eine Organisation weitergeleitet, "die sich der Wiedergutmachung des Leidens jener Menschen widmet, die Opfer von Handlungen nationalsozialistischer Täter geworden sind".



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