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www.rhetorik.ch aktuell: (08. Feb, 2008)

Informationspflicht und Persönlichkeitsschutz

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:


Pädophilieverdachte bei Priestern hatten in jüngster Zeit Wellen geworfen. Nachdem im Neuenburg ein Betroffener Selbstmord begangen hatte, wurden kritische Fragen gestellt: war der Priester das Opfer einer Medienjagd? Haben die Medien richtig gehandelt?

Punkt.ch- online: Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, was sich hinter den Kirchenmauern abspielt, sagte von Burg der Nachrichtenagentur SDA. Die katholische Kirche habe leider während Jahren zum Thema Pädophilie geschwiegen. Nun werde die Debatte umso heftiger geführt. Die Medien ihrerseits trügen anderseits eine grosse Verantwortung. Sie seien bei ihrer Berichterstattung der Unschuldsvermutung und des Rechtes auf Vergessen verpflichtet, wie dies aus der Rechtssprechung des Presserates klar hervorgehe. Er habe angesichts der jüngsten intensiven Berichterstattung zum Thema Pädophilieverdacht bei Priestern den Eindruck, dass die Medien im allgemeinen die Grenzen respektierten, sagte von Burg. Doch es gebe auch fragwürdige Dinge, wie etwa die Publikation des Bildes eines verdächtigen Priesters in einem Magazin.


Der in Neuenburg verstorbene Priester hatte in einem Abschiedsbrief die "mediale Jagd" als Grund für den Suizid genannt. Weil der Fall verjährt war kam die Frage auf: wurde in diesem Fall das Recht auf Vergessen respektiert worden ist. Es kommt immer wieder vor, dass die Fotos von beschuldigten voreilig publiziert werden

Der Präsident des Presserates erwähnte, dass im Fall des Neuenburger Priesters auch Blogs und Internet eine grosse Rolle gespielt hätten.

Kommentar: Tatsächlich geht die Informationsverbreitung heute weit über die traditionellen Medien hinaus. Auch die Blog- und Internetschreiber sind verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte wie auch die Verhältninsmässigkeit zu wahren.





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