Es ist wieder die selbe Geschichte: Werber oder Künstler,
Karikaturisten, Filmer, Musiker provozieren und wollen auffallen. Sie
warten förmlich auf einen Medeinwirbel. Denn: Klagen sind für
sie ein finanzieller Segen, denn sie können nachher kaum zur
Kasse gebeten werden. Denn die Grenzen zwischen Zulässigem und
Gesetzesverstoss bei der Werbung, Satire und Kunst sind fliessend. Es
besteht der künstlerische Freiraum. Doch sind bei Provokationen
meist eine Gruppe beleidigt und fühlt sich - wie in diesem Fall -
in den religiösen Gefühlen verletzt. Bei der Pornographie und
bei rassistischen Fragen oder dem Verstoss von Persönlichkeitsrechten
sind die Grenzen viel eindeutiger.
Kommt es bei der provokativen Werbung zu einer Klage, freuen sich
die Macher. Durch die Klage wird das Bild, der Spruch oder der Film
in den Medien nochmals gezeigt. Die Werber haben somit das erreicht,
was sie sich wünschten: Nämliche ein gratis Zusatzwerbung -
dank des Multiplikationseffektes.
Provokateuren und Werbern ärgern sich, wenn niemand protestiert
und die Aktion totgeschwiegen wird.
20 Minuten:
Red-Bull-Spot sorgt für rote Köpfe
Die Weihnachtsgeschichte werde lächerlich gemacht, indem ein
vierter Weiser aus dem Morgenland dem Christuskind und dessen Eltern
das Getränk als Gabe überbringe.
Die Geschäftsleitung der EDU Schweiz habe bei der Firma Red
Bull, bei der SRG-Generaldirektion sowie bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde des Bundesamtes für Kommunikation Beschwerde
eingereicht, teilte die Partei am Freitag mit.
Auch im Ausland hat der Weihnachts-Werbespot der Getränkefirma
für Unmut gesorgt. In Italien griff ein Priester Red Bull wegen des
Werbefilms an. Auch in Spanien und Polen wurde von Kirchenseite gegen
den Film protestiert.
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