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www.rhetorik.ch aktuell: (05. Jan, 2008)

Umstrittene RedBull Werbung

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Es ist wieder die selbe Geschichte: Werber oder Künstler, Karikaturisten, Filmer, Musiker provozieren und wollen auffallen. Sie warten förmlich auf einen Medeinwirbel. Denn: Klagen sind für sie ein finanzieller Segen, denn sie können nachher kaum zur Kasse gebeten werden. Denn die Grenzen zwischen Zulässigem und Gesetzesverstoss bei der Werbung, Satire und Kunst sind fliessend. Es besteht der künstlerische Freiraum. Doch sind bei Provokationen meist eine Gruppe beleidigt und fühlt sich - wie in diesem Fall - in den religiösen Gefühlen verletzt. Bei der Pornographie und bei rassistischen Fragen oder dem Verstoss von Persönlichkeitsrechten sind die Grenzen viel eindeutiger.

Kommt es bei der provokativen Werbung zu einer Klage, freuen sich die Macher. Durch die Klage wird das Bild, der Spruch oder der Film in den Medien nochmals gezeigt. Die Werber haben somit das erreicht, was sie sich wünschten: Nämliche ein gratis Zusatzwerbung - dank des Multiplikationseffektes.

Provokateuren und Werbern ärgern sich, wenn niemand protestiert und die Aktion totgeschwiegen wird. 20 Minuten:

Red-Bull-Spot sorgt für rote Köpfe Die Weihnachtsgeschichte werde lächerlich gemacht, indem ein vierter Weiser aus dem Morgenland dem Christuskind und dessen Eltern das Getränk als Gabe überbringe.

Die Geschäftsleitung der EDU Schweiz habe bei der Firma Red Bull, bei der SRG-Generaldirektion sowie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundesamtes für Kommunikation Beschwerde eingereicht, teilte die Partei am Freitag mit.

Auch im Ausland hat der Weihnachts-Werbespot der Getränkefirma für Unmut gesorgt. In Italien griff ein Priester Red Bull wegen des Werbefilms an. Auch in Spanien und Polen wurde von Kirchenseite gegen den Film protestiert.



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