Der ehemalige Botschafter Thomas Borer ist nicht erfreut, dass sein
Name in der Seifenoper "Lüthi und Blanc" genannt wird. Er findet, er
sei keine öffentliche Person mehr. Mit einem Unterlassungsbegehren
forderte er das Schweizer Fernsehen auf, den Namen Borer, Dr. Borer oder
früherer Botschafter (auch nur andeutungsweise) zu unterlassen.
Er habe heute keine öffentlichen Ämter mehr inne und sei nun keine
öffentliche Person mehr. Er lege grossen Wert auf seine Privatsphäre.
Kommentar:
Wir finden es richtig, wenn man die Privatsphäre wahrt. Wenn wir die
Borergeschichte nochmals
Revue passieren lassen, stellen wir fest,
dass dieser Punkt ausgerechnet der Hauptfehler des Botschafters und seiner
Frau Shawne Fielding war. Sie missachteten mehrfach die Wahrung der
Privatsphäre. In der kritischen Situation, als Borer gefragt
wurde, ob ihn eine Nackttänzerin in der Botschaft besucht habe,
hätte Thomas Borer vor allem damals auf die Privatsphäre pochen
müssen. Er wurde überrascht und gab im wichtigsten Augenblick
eine unbedachte Antwort, die dann zur Absetzung als Botschafter
geführt hatte. Wenn sich heute Thomas Botschafter gegen das
Schweizer Fernsehen anlegt, so wäre denkbar: - dass er etwas
gelernt hat und sich in diesem Fall rechtzeitig wehren möchte -
dass er verhindern möchte, dass die alten peinlichen Geschichten
nicht mehr aufgewärmt werden - dass er will, dass man von ihm wieder
einmal spricht (Proteste haben immer auch einen gewissen Werbeeffekt)
- dass er den eignen Kunden demonstrieren möchte: Beratungen und
juristische Mittel lohnen sich.
SF will Borers Forderung nicht erfüllen
Der Mediensprecher vom Schweizer Fernsehen meint, dass
"In 'Lüthi und Blanc' zu keinem Zeitpunkt ein Double von
Thomas Borer auftritt." Es werde in der Sendung keine Foto des ehemaligen
Botschafters gezeigt und auch seine Stimme ist nicht zu hören. Nur sein
Name ist einige Male zu hören. Borer spiele keine zentrale Rolle
denn über Borer wird nur in der dritten Person gesprochen. Die Sendungen
seein bereits aufgezeichnet. Müssten Borers Forderungen erfüllt
werden, so wäre dies nur mit grossem Aufwand verbunden.
Ist Borer keine öffentliche Person?
Medienrechtler Urs Saxer erklärt
laut NZZ am Sonntag vom 24. September, es sei eine heikle Frage, in wie weit eine
öffentliche Person von einer "Gnade des Vergessens" profitieren könne.
Es sei umstritten, ob Borer zu einer "Person, wie jede andere" geworden sei.
Seiner früheren Rolle nach, sei Borer immer noch eine öffentliche Person.
Wenn Borer in "Lüthi und Blanc" nicht gezeigt werde und nur in fiktiven
Dialogen erwähnt wird, könne man Borers Unterlassungsbegehren
an das Fernsehen als harte rechtliche Forderung einstufen.
Borers Rechtsschritt ist unglücklich. Selbst wenn er
die Unterlassungsklage nicht mit allen Mitteln durchsetzen wird und
nachträglich auf eine Klage verzichten würde, so hat er doch
das Medieninteresse erneut auf seine Person gelenkt.
Alte Geschichten und sein unprofessionelles
Verhalten in einer Krisensituation
wird aufgewärmt (auch mit diesem Beitrag).
Das ist aber alles andere als positive Werbung für
einen Unternehmensberater, der auf eine gute Reputation angewiesen ist.
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