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www.rhetorik.ch aktuell: (24. September, 2006)

Thomas Borer wehrt sich gegen das Schweizer Fernsehen



Der ehemalige Botschafter Thomas Borer ist nicht erfreut, dass sein Name in der Seifenoper "Lüthi und Blanc" genannt wird. Er findet, er sei keine öffentliche Person mehr. Mit einem Unterlassungsbegehren forderte er das Schweizer Fernsehen auf, den Namen Borer, Dr. Borer oder früherer Botschafter (auch nur andeutungsweise) zu unterlassen. Er habe heute keine öffentlichen Ämter mehr inne und sei nun keine öffentliche Person mehr. Er lege grossen Wert auf seine Privatsphäre.



Luethi und Blanc


Kommentar: Wir finden es richtig, wenn man die Privatsphäre wahrt. Wenn wir die Borergeschichte nochmals Revue passieren lassen, stellen wir fest, dass dieser Punkt ausgerechnet der Hauptfehler des Botschafters und seiner Frau Shawne Fielding war. Sie missachteten mehrfach die Wahrung der Privatsphäre. In der kritischen Situation, als Borer gefragt wurde, ob ihn eine Nackttänzerin in der Botschaft besucht habe, hätte Thomas Borer vor allem damals auf die Privatsphäre pochen müssen. Er wurde überrascht und gab im wichtigsten Augenblick eine unbedachte Antwort, die dann zur Absetzung als Botschafter geführt hatte. Wenn sich heute Thomas Botschafter gegen das Schweizer Fernsehen anlegt, so wäre denkbar: - dass er etwas gelernt hat und sich in diesem Fall rechtzeitig wehren möchte - dass er verhindern möchte, dass die alten peinlichen Geschichten nicht mehr aufgewärmt werden - dass er will, dass man von ihm wieder einmal spricht (Proteste haben immer auch einen gewissen Werbeeffekt) - dass er den eignen Kunden demonstrieren möchte: Beratungen und juristische Mittel lohnen sich.

SF will Borers Forderung nicht erfüllen

Der Mediensprecher vom Schweizer Fernsehen meint, dass "In 'Lüthi und Blanc' zu keinem Zeitpunkt ein Double von Thomas Borer auftritt." Es werde in der Sendung keine Foto des ehemaligen Botschafters gezeigt und auch seine Stimme ist nicht zu hören. Nur sein Name ist einige Male zu hören. Borer spiele keine zentrale Rolle denn über Borer wird nur in der dritten Person gesprochen. Die Sendungen seein bereits aufgezeichnet. Müssten Borers Forderungen erfüllt werden, so wäre dies nur mit grossem Aufwand verbunden.

Ist Borer keine öffentliche Person?

Medienrechtler Urs Saxer erklärt laut NZZ am Sonntag vom 24. September, es sei eine heikle Frage, in wie weit eine öffentliche Person von einer "Gnade des Vergessens" profitieren könne. Es sei umstritten, ob Borer zu einer "Person, wie jede andere" geworden sei. Seiner früheren Rolle nach, sei Borer immer noch eine öffentliche Person. Wenn Borer in "Lüthi und Blanc" nicht gezeigt werde und nur in fiktiven Dialogen erwähnt wird, könne man Borers Unterlassungsbegehren an das Fernsehen als harte rechtliche Forderung einstufen.



Borers Rechtsschritt ist unglücklich. Selbst wenn er die Unterlassungsklage nicht mit allen Mitteln durchsetzen wird und nachträglich auf eine Klage verzichten würde, so hat er doch das Medieninteresse erneut auf seine Person gelenkt. Alte Geschichten und sein unprofessionelles Verhalten in einer Krisensituation wird aufgewärmt (auch mit diesem Beitrag). Das ist aber alles andere als positive Werbung für einen Unternehmensberater, der auf eine gute Reputation angewiesen ist.


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