Auf Günther Jauchs Wunsch konnte seine Hochzeit weitgehend unter
Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Das Belvedere wie auch
die Kirche waren weiträumig abgesperrt. Einige Schaulustige konnten
sich nach Presseinformationen dennoch durchmogeln.
Wir zitieren "Blick- online":
Nachdem der Hochzeitstermin im März bekannt geworden war, hatte
Jauch eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der den Medien eine
Berichterstattung über das private Ereignis verwehrt wurde. Auf
Klage der "Bild"-Zeitung differenzierte das Berliner Kammergericht das
Verbot. Angesichts von Jauchs "überragender Prominenz" als Moderator
und Werbeträger sei ein vorrangiges Berichterstattungsinteresse daran
anzuerkennen, dass er in bekannten Sehenswürdigkeiten heiraten wolle,
"selbst wenn dadurch Schaulustige angelockt werden könnten".
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Wir vertreten nach wie vor die Meinung: Es ist auch das gute Recht jeder
prominenten Persönlichkeit, eine deutliche Grenze zwischen Privatheit
und Oeffentlichkeit zu ziehen. Wer sich in dieser Hinsicht nicht deutlich
abgrenzt, kann böse Ueberraschungen erleben. Leider sind viele
Promis vom Virus Mediengeilheit befallen und dadurch unfähig, diese
notwendigen Grenzen zu ziehen. Die Erfahrung machte uns bewusst: Wer die
Türe zu seinem Schlafzimmer öffnet, muss sich nicht wundern,
wenn die Türe nachträglich nie mehr geschlossen werden kann
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