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Der Blick und der ClubLinks: Artikel im Persönlich. |
Wenn eine Zeitung ein Thema so inszeniert, dass eine Partei einseitig dargestellt wird, handelt es sich in der Regel um Kampagnenjournalismus, anwaltschaftlichen Journalismus, oder Vorverurteilungskampagnen. Der Kampagnenjournalist weiss stets, was wahr und richtig ist. Der professionelle Journalismus hingegen arbeitet mit Fragen, recherchiert, sammelt Fakten und distanziert sich von Vorverurteilungen. Hier ist ein Beispiel: |
Folter CampDie Schweizer Zeitung "Blick" suggerierte mit einer Serie über ein sogenanntes "Folter Camp" in Spanien, dass alle Aussagen der geflohenen Insassen richtig und alle Aussagen der Leiter falsch sein müssen. Die Kampagne "Folter Camp" beim "Blick" war offensichtlich. Der "Blick" machte sich aufgrund von Mutmassungen zum Anwalt der geflohenen Jugendlichen, obschon die Angelegenheit noch gar nicht untersucht und kein Leiter angeklagt worden ist.Es hatte sich gezeigt, dass im Camp in Spanien nicht alles zum Besten bestellt war. Es ist auch möglich, dass später weitere gravierende Fehler nachgewiesen werden könnten. Bevor jedoch Sachverhalte gründlich überprüft und geklärt sind, sollten keine Vorverurteilungskampagnen betrieben werden. Es ist uns bekannt, dass es sich bei der umstrittenen Organisation "Time out" um eine Institution handelt, die erstaunliche Erfolge zu verzeichnen hatte bei der Therapie "verhaltensauffälliger" Jugendlicher, Drogensüchtiger und Schwererziehbarer. Jugendliche, die immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kamen und dauernd rückfällig geworden sind oder sich wiederholt der Therapie entzogen. Sie wurden bei sogenannten Pflegefamilien konsequent und streng (zu hart?) geführt. Massnahmen wurden konsequent durchgesetzt. Das sind Methoden, die von vielen Soziologen und Jugendarbeitern nicht akzeptiert werden. (Die Stadt Zürich platzierte übrigens bei den "Time-out" Projekten auch Jugendliche und zahlte pro Person monatlich 6'000.-- Fr. Laut Nachtrichtenagentur AP, wurde nach der Blickkampagne die Zusammenarbeit sofort eingestellt.) Ein paar Insassen, die jüngst aus dem "Camp" geflohen waren, klagten die Leitung öffentlich an und warfen ihr vor, sie wären gefoltert und in Wildschweinkäfige gesperrt worden. Es folgte eine medienträchtige Kampagne. Blick hätte nach diesen Informationen ohne weiteres investigativen Journalismus betreiben können, um tatsächliche Mängel aufzudecken, doch man wählte den Weg der Kampagne. Die Zeitung zeigte gegenüber den Aussagen der geflohenen Jugendlichen keinerlei Skepsis, obschon viele schwierige Zöglinge nicht über alle Zweifel erhaben sind und bekanntlich auf eine facettenreiche Vergangenheit zurückblicken. Die "Blick"-Artikel suggerierten, dass der Leiter des "Time-out" Camps 100%ig schuldig sein muss. Zwar ist bis zum heutigen Tag keiner der Leiter angeklagt, dennoch wurden Beat D. im Blick wie ein Verbrecher mit schwarzen Balken vor den Augen abgebildet. Der Name ist wie bei einem Kriminellen nur mit einem Buchstaben geschrieben, obschon er auch im Fernsehprogramm mit vollem Namen erwähnt war. Blick machte damit aus Beat D.- ohne dass er angeklagt ist - optisch einen Schwerverbrecher. |
Parallelelen zu einem Fall in Deutschland
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Christine Maier im ClubNachdem Christine Maier im "Club" den Vermittler der verhaltensauffälligen Jugendlichen eingeladen hatte, warf der "Blick" der Leiterin des Clubs vor, Kindervermittler Beat D. habe seine Sicht der Dinge im Fernsehen ungestört darlegen können. Der "Blick" bezeichnete dies als Skandal. Wer den "Club" neutral verfolgte, konnte aber feststellen:
"Der Club" hatte ein klar durchdachtes Konzept. Die Öffentlichkeit interessierte sich vor allem, wie derartige Camps funktionieren, bei denen nicht getürmt werden kann. (Es gibt auch Modelle mit Segelschiffen - wo Jugendliche aus der Therapie nicht entfliehen können).
Wir gehen davon aus, dass bei diese Club wenig Zuschauer wegzappten und die Einschaltquote recht hoch war.
Christine Maier versteht es in ihren Sendungen, sich deutlich von einer "Arena" abzusetzen. Dort kommt es bekanntlich selten zu Dialogen, denn jeder "verkauft" seine Statement. Christine Maier demonstrierte ferner auf professionelle Art und Weise, wie ein Thema diskutiert werden kann (discutere -Thema in Teile zerlegen) und dass der Club weder ein "heisser Stuhl" noch eine Gerichtsverhandlung ist. Einem Kampagnenjournalisten passt diese Sendeform natürlich nicht. Er möchte einseitig bestätigt haben, dass er recht hat. Die traktandierte Thematik "Erziehungscamp: Wohin mit den Problemkindern?" ist nicht vereinbar mit seinem Konzept der Kampagne. Der "Blick" könnte die Kampagne noch weitertreiben. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich das Schweizer Fernsehen von Kampagnenjournalisten nicht beeinflussen lässt. Übrigens wurde in der "NZZ am Sonntag" vom 16. April 2006 die Organisation "Time Out" entlastet. Doch es gibt andere Einwände: das "10 vor 10" im Schweizer Fernsehen brachte am 20. April konkrete Fakten, die das "time out" Projekt dank sauberer Recherche von Journalisten der "Weltwoche" in einem anderen Bereich arg in Bedrängnis bringen wird. Es konnte nachgewiesen werden, dass der Leiter Armin Schlegel in Zürich als angeblich Arbeitsunfähiger, Sozialhilfegelder bezog, obwohl er als Leiter in Spanien beim "Time Out" Projekt arbeitete. Dünki will angeblich von diesen Gelder nichts gewusst haben. Würde er in diesem Fall nicht die Wahrheit sagen, könnte er sein "Time Out" Projekt vergessen. Damit steht fest, dass wie vermutet - gravierende Unzulänglichkeiten bei der Time-Out - Leitung. Die Fehler sind vor allem im Bereich Kontrolle zu suchen. Involviert ist voraussichtlich nicht nur das Sozialamt der Stadt Zürich. Wir haben bereits in unserer ersten Analyse der Kampagne darauf hingewiesen, dass es Fehler gegeben hat. Doch lagen sie noch nicht auf dem Tisch. Dank dem investigativen Journalismus von der "Weltwoche" und "10 vor 10" können nun die konkreten Vorwürfe eingehend geklärt werden. Wir halten fest:
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Nachtrag vom 30. April: Antwort von Dünki an rhetorik.ch Das Kampagnenopfer stellte uns folgendes Emails zu. Nach seinen Ausführungen wird seine Meinung von den Medien ausgeklammert. Wir erlauben uns deshalb - mit Einwilligung des Autors - nachfolgendes Schreiben unkommentiert und unkorrigiert ins Netz zu stellen. Wir identifizieren uns nicht mit dieser Stellungnahme und überlassen den Lesern eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit. Als Kommunikationsberater finden wir es jedoch richtig, wenn Sachverhalte von verschiedenen Seiten beleuchtet werden. Beat Dünki sieht sich heute als Opfer. Feedbacks von Leserinnen und Lesern sind uns willkommen. |
Sehr geehrter Herr Knill Noch immer schätze ich Ihre Homepage, wenn ich auch eher überrascht bin, dass Sie ein Abgrenzungsbeispiel vom Kampagnenjournalismus bereits bei der "Weltwoche" vermuten: "Dank dem investigativen Journalismus der Weltwoche ..." Hätten Sie gewusst, wie erzwungen diese Zeilen in der Weltwoche veröffentlicht wurden, wären Sie wahrscheinlich mit diesem Prädikat sehr viel vorsichtiger umgegangen. Der Journalist hatte sich nämlich bei mir gemeldet, und ich habe ihm ähnliche Unterlagen, welche ich Ihnen mit separater Post und Begleitmail zukommen liess, angeboten. Nein, er wollte den inneren Zusammenhang seines bereits geschriebenen Artikels offenbar nicht gefährden. Aus meinem mail-Verkehr mit dem entsprechenden Journalisten: "Untenstehende Zusammenfassung autorisiere ich vorderhand nicht. Im Übrigen habe ich zu keinem Zeitpunkt um Ihr Manuskript gebeten, sondern lediglich um das, was mir gemäss Presserat-Richtlinie 4.6 zusteht." Nachstehend könnte der Leser einen echten wahrheitssuchenden Journalisten vermuten: "Sehr geehrter Herr Dünki, Besten Dank für die Rechtsbelehrungen, ich arbeite seit 20 Jahren auf meinem Beruf, etwa die Hälfte davon als Gerichtsreporter...selbstverständlich möchte ich möglichst genau und präzis erfahren und schreiben wie Sie sich zu allfälligen Vorwürfen stellen- und was daran wahr sein könnte oder eben nicht". Doch als er sich dann so richtig bedrängt fühlte: "Wenn es Ihnen so wichtig ist - Ihr Part ist wie gesagt, eine Sideline, ich werde Sie nicht einmal wörtlich zitieren; für den aktuellen Artikel geht es im wesentlichen um folgende zwei Textpassagen , die Sie betreffen ..." Die Wirklichkeit im veröffentlichten Artikel zeigt sich dann markant anders: Meine Person war in sieben(!) Textpassagen erwähnt. Mein Name vierzehn Mal über den Artikel verteilt! ,br> Würden Sie noch immer dieses Abgrenzungsbeispiel namentlich aufführen? Doch vielleicht gibt es trotzdem einen journalistischen Fachmann, der interessiert ist, nicht einer Kampagnenwut zu verfallen und somit die Ihnen bereits zugesandten Unterlagen und meine entsprechenden Entgegnungen zu prüfen. Futter hat's genug. Packen wir's an! Oder wäre es richtiger: "Wir bleiben dran". Mit freundlichen Grüssen Beat Dünki N.B.: Der selbe Journalist ist nach Spanien gereist und hat trotz der nachstehenden Formulierung des Gastfamilienvaters an seiner Version festgehalten: "Dieser nachfolgende Text ist der Einzige, den ich autorisiere. Jeder andere Fantasietext ist unzulässig und somit nicht autorisiert." Er hörte auch mit, als ich -kurz nachdem ich über die unzulässigen Sozialhilfebezüge vernommen habe-, den Gastfamilienvater dezidiert aufgefordert hatte, den Betrag umgehend an die Sozialbehörde zurückzuzahlen. Doch von dieser Aufforderung war im Artikel nichts zu lesen. Es hätte vielleicht allzusehr seinem Bild vom "windigen Geschäftemacher" widersprochen! |
Für die Leserinnen und Leser wird gewiss aus diesem Schreiben bewusst wie Medien bei einer Kampagen mit Ausklammerungen arbeiten. Es geht uns nicht darum, den Wahrheitsgehalt der Aussagen herauszufinden. Das Mail von Beat Dünki veranschaulicht, wie Sachverhalte von allen Seiten beleuchte werden sollten. Hier das Mail, das uns früher, am 25. April zugestellt wurde: |
Sehr geehrter Herr Knill, ich bin sehr glücklich über Ihre Analyse der Kampagne, welche ganz stark gegen meine Person und mein Unternehmen gerichtet ist. Ich bin nämlich der Mann mit Balken im Gesicht. Es ist für mich eine sehr schwierige Zeit, in der ich merke, dass ich im eigentlichen Sinne ausser einer Ausnahme noch nie richtig Stellung beziehen konnte. Klar, zu eng gefassten Fragen Stellung zu beziehen, dieses Angebot hatte ich. Doch zu diversen Nachtragsgeschichten habe ich schlichtweg keine Möglichkeiten zur detaillierten Beschreibung gehabt. Damit will ich niemandem einen Vorwurf machen (good news sind bekanntlich bad news), doch reisst es auf diese Art eine Wahrheit herunter, bei welcher ich immer wieder gehofft habe, dass sie dann doch noch gehört werden will. Offenbar nicht! Aus diesem schmerzhaften Erstaunen heraus möchte ich wenigstens Sie über einige Wirklichkeiten orientieren: Bereits haben Sie in Ihren Artikeln festgehalten, dass mit diesem Clientel Komplotts sehr häufig sind. z.B.:
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Nachtrag vom 16. September 2007: Der Leiter des Jungenheims wird nicht wegen Freiheitsberaubung angeklagt. Ein betroffener Jugentlicher hat seine Anzeige zurückgenommen. |
Nachtrag vom 7. Februar, 2012:
Blick:
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