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Eine unbefriedigende Antwort zur Pitbull-Attacke |
In einem Unfall im Kanton Zürich hatten drei Hunde ein Kind zerfleischt. Das Bundesamt für Veterenärwesen reagierte darauf so, als müsste das Risiko solcher Vorkommnisse von der Bevökerung einfach sang und klanglos akzeptiert werden. Erst als Bundesrat Joseph Deiss ein Machtwort sprach, war Hans Wyss, der Direktor des Bundesamtes für Veterenärwesen, bereit, Vorschläge zu machen, um die unterschiedlichen und zum Teil unbefriedigenden Regelungen in den Kantonen zu koordinieren. |
Die Zürcher Kantonspolizei gab an einer Medienorientierung bekannt:
In der Regel kommt es nach derart schockierenden Meldungen mit verstümmelten oder getöteten Kindern, zu emotionalen Überreaktionen und politischen Vorstössen. Nach Wochen kehrt dann aber der Alltag zurück und die Politiker verlässt allmählich den Mut, konkrete Massnahmen tatsächlich durchzusetzen. Es gibt Kantone, wie Basel und Wallis, die gingen bei der Haltung von Kampfhunden konsequenter vor. Im Kanton Zürich werden jedoch alle Hunderassen immer noch gleich behandelt. Im Fernsehen nahm BVET-Direktor Hans Wyss vom Bundesamt für Veterinärwesen zu dem jüngsten Vorfall Stellung. Er zeigte Anteil und man spürte seine echte Betroffenheit. Doch inhaltlich war seine Antwort völlig unbefriedigend. Der Satz (sinngemaess):
überzeugte nicht. Die Antwort klang zu sehr nach Selbstschutzaussage: "Ich wasche meine Hände in Unschuld". Ohne den Vorfall zu dramatisieren: Es müssen endlich flächendeckende Verordnungen erlassen werden, damit Hunde, die Kinder angreifen - nicht zu selbstverständlichen Ereignissen werden. Zu Ausnahmeereignissen die wir in Kauf nehmen müssen. Dass es in keinem Bereich eine 100 prozentige Sicherheit geben kann, ist unbestritten. Risiken können - und müssen - jedoch minimiert werden. Wie wäre es, wenn Hans Wyss gesagt hätte:
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Nachtrag vom 3. Dezember 2005 "Joggeli wott go Birli schüttle"Forderungen nach Vorkehrungen wurden am Freitag auch von anderen Seiten laut. Der Walliser Staatsrat Thomas Burgener etwa kündigte ein Begehren an, gefährliche Hunderassen landesweit zu verbieten. Und im Kanton Zürich möchte eine Parlamentarische Initiative das Hundegesetz nach dem Vorbild der beiden Basel revidieren.Rassenverbote sind nach dem Bundesamt für Veterinärwesen umstritten. Der Direktor des BVET, Hans Wyss, etwa sagte gegenüber Schweizer Radio DRS:
Wir gehen davon aus, dass Hans Wyss auch noch konkrete Lösungsvorschläge auftischen kann, die eine Verbesserung der unbefriedigenden Situation versprechen. Die Frage ist nicht beantwortet: Was taugt dann für Herrn Wyss? Am Freitag nahm der Bundesrat Joseph Deiss dann selbst das Szepter in die Hand. Er meinte in einer Medienerklärung: unmissverständlich:
Auch Hans Wyss, der Direktor der Bundesamtes für Veterenärwesen, will nun mit den Kantonen reden und will plötzlich Massnahmen vorschlagen, damit die Hundehaltung, der Leinenzwang und die Maulkorbfragen - auch die Bewilligungspflichten koordiniert werden kann. Das Restrisiko ist nicht mehr einfach hinzunehmen. Im Fernsehen sprach ein ganz "neuer" Hans Wyss. Er kann jetzt plötzlich etwas tun. Er will die unbefriediegende Situation verbessern. |
Nachtrag 7. Dez: Statt reden wird jetzt gehandelt: Nun werden die Politiker erstaunlicherweise konkret: Vier Kampfhunderassen müssen im Kanton Zürich ab sofort an der Leine laufen und einen Maulkorb tragen: "Joggli will jetzt Birli schüttle" |
Obschon Experten von einem Verbot nicht viel halten, so besteht bei allen halbherzigen komplizierten Massnahmen mit Prüfungen und Kontrollen erneut die Gefahr, dass ein Kind durch die starken Kauwerkzeuge eines gefährlichen Hundes zermalmt werden kann - wenn ein freilaufendes Tier einen Aggressionsschub hat. Kontrollen mit Prüfungen, auch ständige flächendeckende Kontrollen der Leinenpflicht oder dem Maulkorbzwang wären viel zu kostspielig und aufwändiger als ein Verbot. Es kann nicht begründet werden, dass wir in unserem Land gefährliche Tiere - die mit Waffen verglichen werden können, zulassen müssen. Zudem können sich dubiose Hundehalter bei einer eingeschränkten Zulassung über alle administrativen Verordnungen und Prüfungen hinwegsetzen. Ein Verbot (selbstverständlich mit einer Übergangsfrist) wäre die beste Versicherung für Kleinkinder. Gefährliche Tiere fehlen dann im Landschaftsbild. Ein Pinscher ist kaum fähig, einen Kinderarm durchzubeissen. So gesehen handelte der Kanton Wallis recht mutig und konsequent. Wir bezweifeln, dass das Bundesamt für Veterenärwesen ebenfalls so schnell handelt und ein landesweites Verbot beantragen wird. Höchstens dann, wenn "Meister Deiss" auch bei dieser Frage erneut ein Machtwort sprechen würde. Wir haben nach dem schrecklichen Ereignis gesehen: "Joggeli will erst dann Birli schüttle, wenn der Meister selbst ein Machtwort spricht." |
Die Folgende Analyse ist im "Persoenlich" erschienen: BVET: Unbefriedigende Antwort auf Pitbull-AttackeIn allen Medien wurde am Freitag der Vorfall publiziert: Auf dem Weg in den Kindergarten ist am Donnerstag kurz vor 8 Uhr 45 in Oberglatt ein 6-jähriger Knabe von drei Hunden angefallen worden. Der Kindergartenschüler wurde derart schwer verletzt, dass er noch am Tatort starb. Das Opfer stammt aus der Türkei. Der Hundehalter, ein 41-jähriger Italiener, wurde festgenommen.Seine traumatisierte Freundin wurde zur Betreuung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Bei den drei Hunden handelt es sich um American Staffordshire, besser bekannt unter dem Begriff amerikanische Pitbull-Terrier. Nach der Einwilligung des Halters wurden die Hunde wenige Stunden nach der tödlichen Attacke vom Bezirkstierarzt eingeschläfert, wie die Kantonspolizei an einer Medienorientierung bekannt gab. Nachdem Ende Februar 2000 in Tann in der Gemeinde Dürnten einem 4-jährigen Mädchen von einem Rottweiler schwere Bissverletzungen im Gesicht zugefügt worden waren, gab es schon einmal heftige Diskussionen über Bewilligungen, Leinenzwang und Maulkorbzwang. In Hamburg war Mitte Juni 2000 ein ebenfalls 6-jähriger Knabe bei einem Angriff von zwei Kampfhunden tödlich verletzt worden. In der Regel kommt es nach derart schockierenden Meldungen mit verstümmelten oder getöteten Kindern, zu emotionalen Erregungen, zu Überreaktionen und politischen Vorstössen. Nach Wochen kehrt dann aber der Alltag zurück und die Politiker verlässt allmählich der Mut, konkrete Massnahmen tatsächlich durchzusetzen. (Zeigt sich heute auch bei der Verwahrungsinitiaive) Es gibt Kantone, wie Basel und Wallis, die gingen bei der Haltung von Kampfhunden konsequenter vor. Im Kanton Zürich werden jedoch alle Hunderassen immer noch gleich behandelt. Im Fernsehen nahm Direktor Wyss (Bundesamt für Veterenärwesen) am Donnerstagabend zu dem jüngsten Vorfall Stellung. Er zeigte Anteil und man spürte auch seine echte Betroffenheit. Doch inhaltlich war die Antwort unbefriedigend. Der Satz: Es wird immer ein Restrisiko bleiben und es liegt an den Kantonen, die entsprechenden Verordnungen zu erlassen, überzeugte nicht. Die Antwort klang nach typischer Selbstschutzaussage: "Ich wasche meine Hände in Unschuld". Das Verhalten erinnerte an die verschiedenen vagen Aussagen bei der Vogelgrippethematik. Die tragische Kampfhundgeschichte soll nicht dramatisiert werden. Dennoch müssen endlich flächendeckende Verordnungen erlassen werden, damit Vorkommnisse mit Hunden (bei denen Kinder zur Beute werden) nicht zu den alltäglichen Ereignissen zählen. Ausnahemerreignisse, die angeblich in Kauf genommen werden müssen. Dass es in vielen Bereichen keine 100 prozentige Sicherheit geben kann, ist unbestritten. Risiken können - und müssen- dennoch minimiert werden! Wie wäre es, wenn Wyss gesagt hätte: Wir werden alles unternehmen, damit wir in der Schweiz eine flächendeckende Regelung im Umgang mit gefährlichen Tierrassen haben. Wer in Medien in Krisen- oder anderen schwierigen Situationen vor Mikrofon und Kamera antworten muss, sollte die Bevölkerung nie mit Plausibilitätsphrasen abspeisen. |
Nachtrag vom 13. Januar, 2006: Wie das "10 vor 10" vom 13. Januar 2006 meldete, sollen Kampfhunde in der Schweiz strenger kontrolliert werden. Mischlinge mit Kampfhunden werden verboten. |
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