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Zu Metzlers Ruhegehalt |
Die ehemalige Bundesrätin Ruth Metzler wird ab 2006 kein
Ruhegehalt mehr vom Bund beziehen. Beim Pharmakonzern Novartis verdient
sie soviel, dass ihr Anspruch auf das Ruhegehalt bis auf weiteres
erlischt. Gemäss Gesetz hatte die abgewählte Magistratin Ruth Metzler - so wie alle andern ehemaligen Bundesräte, die mindestens vier Jahre im Amt waren - Anspruch auf eine Rente, die halb so hoch ist wie der Lohn amtierende Regierungsmitglieder. Ihr auf Lebzeiten gesichertes Ruhegehalt betrug somit 204'000 Franken pro Jahr. Gekürzt würde das Gehalt erst, wenn sie bei einer neuen Tätigkeit mehr verdiente als ein Bundesrat. Anspruch auf das volle Ruhegehalt haben ehemalige Bundesräte aber nur, wenn sie mit einem Zusatzeinkommen insgesamt nicht mehr verdienen als amtierende Regierungsmitglieder. Das sind 412'000 Franken im Jahr 2005. | |||
Dies ist nun eingetreten: Ruth Metzler übernahm im April
als Chefjuristin und Mitglied der Geschäftsleitung bei "Novartis France".
Sie verlegte den Wohnsitz nach Paris. Damit versteuert sie das Einkommen in
Frankreich und die Rente in der Schweiz.
Der Tagesanzeiger hatte aber vermutet, dass Metzler-Arnold bei Novartis mehr als
408'840 Franken im Jahr verdient.
Metzler machte zur Höhe ihres Lohns in einem im "St. Galler Tagblatt" publizierten Interview keine Angaben. Der Lohn sei "leistungs- und resultatsabhängig". Bereits im März habe sie jedoch der Pensionskasse des Bundes geschrieben, dass ihr ab 2006 das Ruhegehalt bis auf weiteres nicht mehr ausbezahlt werden müsse. Schon nach ihrer Nicht-Wiederwahl habe sie aber betont, dass sie ihren Rechtsanspruch auf das Ruhegehalt nicht aufgebe. Es werde immer vergessen, dass Bundesratsmitglieder bei keiner Pensionskasse versichert seien. Etwas mehr Transparenz hätte hier vielleicht gut getan. In früheren Kommentaren haben wir auf das undiplomatische Verhalten von Ruth Metzler hingewiesen: |
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