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Im Zischtigclub vom 28. Juni 2005 im Schweizer Fernsehen DRS
musste sich der Verleger Jürg Marquard,
(Co- Produzent "Traumjob") der Kritik stellen.
Würde diese Sendung als Assessmentbestandteil für
den "Traumjob" Hauptdarsteller Marquard zählen, so hätte
er versagt und er müsste ausscheiden.
Es ging um Fragen, wie:
Zu Jürg Marquard im Zischtigclub:
Müsste Marquards Verhalten bei einem Kritikgespräch von einem Expertenteam beurteilt werden, so käme er sehr schlecht weg. Begründung: Jürg Marquard ist unfähig, Kritik anzuhören oder Kritik entgegenzunehmen. Seine Heftigkeit auf kritische Bemerkungen gibt dem Publikum zu denken. Aus unserer Sicht stimmte bei diesem reichen, erfolgreichen Unternehmer an diesem Abend Verschiedenes nicht. Die Analyse überlassen wir den Psychologen. Seine nervöse, ungehaltene Art rechtfertigte Marquard damit: Er sei ein Gerechtigkeitsfanatiker und könne unberechtigte Kritik nicht ertragen. Während der Sendung nahm Marquard vor allem den Ombudsmann Otto Schoch ins Visier: Er warf ihm vor, er habe mit seinem Bericht auf die Person gezielt, nicht auf die Sache. Ein Ombudsmann sei verpflichtet, Beanstandungen lediglich zu prüfen und müsse gemäss Auftrag versuchen zu vermitteln. Schoch habe jedoch nicht vermittelt, nur verurteilt. Jürg Marquard wollte nicht einsehen, dass es bei den Beanstandungen vor allem um seine Person ging. Denn nur er stand bei allen Beanstandungen im Zentrum der Kritik. Deshalb musste der Ombudsmann zum Verhalten der Person Marquard Stellung nehmen. In diesem Fall war der Ombudsmann nicht verpflichtet, zwischen Publikum und betroffener Person zu vermitteln. Es wurde von ihm erwartet, dass er die Sendungen betrachtet und zu den Vorwürfen konkret Stellung nimmt. Dies tat Otto Schoch mit eindeutigen Worten. Hätte Jürg Marquard aufgrund des Auftrittes im Zischtigclub beurteilt werden müssen, ob er selbst zu einen Traumjob tauge, wäre ihm aufgrund seines Verhaltens gewiss eine Absage erteilt worden. Er wäre mit den üblichen Worten entlassen worden: Sie verstehen gewiss, dass wir Sie nicht brauchen können. Sie können leider noch nicht mit Kritik umgehen! Es ist vermutlich damit zu rechnen, dass Marquard bei der zweiten Staffel wieder dabei sein wird und er nicht entlassen wird. Denn die Einschaltquoten scheinen gesichert. Hohe Einschaltquoten dürfen aber nicht mit Qualität gleichgesetzt werden. In deutschen Formaten können wir immer wieder sehen: Ob ein fragwürdiger Moderator über die Klinge springen muss, entscheidet in erster Linie die Einschaltquote. Stefan Raab müsste längst entlassen worden sein, wäre bei ihm der Umgang mit Menschen ausschlaggebend. |
Nachtrag vom 2. Juli: Resultate einer "Traumjob"-Umfrage. Die Trägerschaftsvereine der SRG Deutschschweiz haben unter www.mitreden.ch eine Plattform für den SRG-kritischen Diskurs eingerichtet. Auch im Internet gibt es damit Zuchtmeister. Das Publikum hat die Möglichkeit, Sendungen zu beurteilen. Die Trägerschaftsvereine wollten wissen, was das Publikum von der publizistischen Show "Traumjob" hielt. 99 Personen nahmen Stellung
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Zur konkreten "Traumjob" Kritik von Ombudsmann Otto Schoch:
Der DRS-Ombudsmann zeigte gemäss "Tagesanzeiger Magazin" viel Verständnis für die vielen verärgerten Schreiben, die ihn erreichen. Seiner Ansicht nach ist die Sendung "unrealistisch und vermittle ein absolut unzutreffendes Bild von dem, was man sich unter Entscheidungsprozessen in der Wirtschaft vorstellen müsse." Schoch störte sich vor allem an Marquards Hang, sich selber zu inszenieren und findet dies unsympathisch. Die Serie laufe Gefahr, zu einer breitspurigen Jürg Marquard-Personalityshow zu verkommen. Mit seiner Kritik an Marquard zielt der Ombudsmann auch auf die Sendeverantwortlichen von SF DRS. Er wirft Ihnen mangelndes Fingerspitzengefühl bei der Auswahl der Unternehmer-Persönlichkeit vor. |
Nachtrag vom 20. Juli, 2005:
Das Bakom rügt SF-DRS: In "Traumjob" wurden
Sponsoringbestimmungen verletzt. Gemäss "Tagesanzeiger" beanstandet das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in seinem Aufsichtsentscheid die Deklaration des Sponsors Hotel Victoria-Jungfrau in Interlaken. Das Sponsoring sei nur ungenügend genannt worden, zudem habe das Hotel einen Werbeauftritt erhalten. Und das ist Schleichwerbung. Wie das Bakom mitteilt, müssen Sponsoren von Fernsehsendungen jeweils zu Beginn wie auch am Schluss der gesponserten Sendung klar benannt werden. Die SRG habe bei ihrem Format "Traumjob" diese Bestimmung nicht eingehalten. Sie liess sich vom Hotel zahlreiche Übernachtungen offerieren, was aber nur in der dritten Folge der Sendung im Abspann verdankt worden sei. Nach Auffassung des Bakom hat die SRG dem Hotel zudem in einer Folge der Sendung zu einem werblichen Auftritt verholfen, obwohl in gesponserten Sendungen keine Aussagen über die Produkte des Sponsors gemacht werden dürfen. Das Fernsehen habe in Missachtung dieser Bestimmung einen zweieinhalbminütigen Clip ausgestrahlt, in dem den Zuschauern die Vorzüge des Hotels präsentiert worden seien. |
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