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www.rhetorik.ch aktuell: (19. März, 2005)

Ehrverletzungsklage gegen Stöhlker



Nach einer "Sonn-Talk"- Sendung auf "Tele Zürich" hatte sich der bekannte PR-Berater Klaus Stöhlker eine Ehrverletzungsklage eingehandelt. Was war vorgefallen?
Am 23. Februar 2003 hatte Stöhlker als Gast in einer Talkrunde sinngemäss gesagt: Andreas Blum als Pressechef von Exit sei mit einem Jahreslohn von 300'000 Franken 'Teil eines kommerziellen Sterbetourismus'. Diese "Geschäftlimacherei" halte er, Stöhlker, für verwerflich.
Andreas Blum ist ehemaliger Programmmdirektor von Radio DRS und bekannt als brillianter Rhetoriker. Er bestritt an der Hauptverhandlung des Bezirksgerichtes Zürich die arrogante, süffisante und beleidigenden Aussagen. Er konnte auch nachweisen, dass Stöhlker falsche Zahlen kolportiert hatte. Die 300'000 Franken entsprechen den Gesamtkosten für den gesamten Vorstand. Er selbst soll inklusive Spesen weniger als 50'000 Franken erhalten haben.


Wir haben Stöhlkers Verhalten bei Medienauftritten schon früher analysiert. Wir hatten festgestellt, dass er auf publikumswirksame Weise Sachverhalte zu präsentieren (und manchmal auch zu überzeichnen) versteht. Es ist nicht erstaunlich, dass er immer wieder in Talkshows eingeladen wird, denn

pointierte Aussagen garantieren Einschaltquoten.


Übrigens: wir haben bis heute das Zitat "Vernichte Deinen Gegner", das Stöhlker auf dem Rundschaustuhl dem Nobelpreisträger Reinhard Selten zugeschrieben hat, nicht gefunden (auch eine Anfrage bei Selten blieb ohne Antwort). Wir sind um Hinweise über ein solches Zitat im Werk des Spieltheoretikers Selten dankbar.


Auch vor Bezirksgericht verstand es Stöhlker, sich geschickt zu entlasten. Er sagte, der habe sich bei Andreas Blum für seinen Irrtum umgehend entschuldigt. Die falschen Zahl sei der Hitze des verbalen Schlagabtausches zuzuschreiben. Zudem sei es nicht ehrverletzend, wenn einer Person ein zu hohes Einkommen angedichtet werde.

Der Rechtsvertreter von 'Exit' entgegnete, das falsche Jahreseinkommen sei in klarer Absicht genannt worden, um den Pressechef von Exit in arroganter, süffisanter Art zu beleidigen und zu verunglimpfen, indem dieser als Abzocker hingestellt worden sei, der sich an der Sterbehilfe bereichere. Stöhlker, einem erfahrenenen Kommunikationsprofi dürfte so ein Fehler nicht unterlaufen, zumal er 24 Stunden vor der Sendung über das Thema informiert worden sei. Es wäre für ihn ein Leichtes gewesen, sich über die Faktenlage ausgiebig zu informieren. Zur "Geschäftlimacherei" habe sich 'Exit' immer unmissverständlich von sogenannten "Sterbetourismus" (der Aufnahme von sterbewilligen Ausländern) distanziert. Diese Fälle würden von einer anderen Sterbehilforganisation betrieben.


Stöhlker ging auf diese Differenzierung nicht ein. Der Einzelrichter regte hierauf eine Vergleichsverhandlung an mit einer Frist bis Ostern. Andernfalls würde das Urteil gefällt und dieses den Parteien schriftlich zugestellt.


Quellen: NZZ vom 18. März, 2005, Publicrelations news (SDA), Fotos: Presseportal.ch


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