Nach einer "Sonn-Talk"- Sendung auf "Tele Zürich" hatte sich der
bekannte PR-Berater Klaus Stöhlker eine Ehrverletzungsklage
eingehandelt. Was war vorgefallen?
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Am 23. Februar 2003 hatte Stöhlker als Gast in einer Talkrunde
sinngemäss gesagt: Andreas Blum als Pressechef von Exit sei mit
einem Jahreslohn von 300'000 Franken 'Teil eines kommerziellen
Sterbetourismus'. Diese "Geschäftlimacherei" halte er, Stöhlker,
für verwerflich.
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Andreas Blum ist ehemaliger Programmmdirektor von Radio DRS und bekannt
als brillianter Rhetoriker.
Er bestritt an der Hauptverhandlung des Bezirksgerichtes Zürich
die arrogante, süffisante und beleidigenden Aussagen. Er konnte auch
nachweisen, dass Stöhlker falsche Zahlen kolportiert hatte.
Die 300'000 Franken entsprechen den
Gesamtkosten für den gesamten Vorstand. Er selbst soll inklusive
Spesen weniger als 50'000 Franken erhalten haben.
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Wir haben Stöhlkers Verhalten bei Medienauftritten schon früher
analysiert. Wir hatten festgestellt, dass er auf publikumswirksame Weise
Sachverhalte zu präsentieren (und manchmal auch zu überzeichnen) versteht.
Es ist nicht erstaunlich, dass er immer wieder in Talkshows eingeladen wird,
denn
pointierte Aussagen garantieren Einschaltquoten.
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Übrigens: wir haben bis heute das Zitat
"Vernichte Deinen Gegner",
das Stöhlker auf dem Rundschaustuhl
dem
Nobelpreisträger Reinhard Selten zugeschrieben hat, nicht
gefunden (auch eine Anfrage bei Selten blieb ohne Antwort). Wir sind um
Hinweise über ein solches Zitat im Werk des Spieltheoretikers Selten
dankbar.
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Auch vor Bezirksgericht verstand es Stöhlker, sich geschickt zu
entlasten. Er sagte, der habe sich bei Andreas Blum für seinen
Irrtum umgehend entschuldigt. Die falschen Zahl sei der Hitze des
verbalen Schlagabtausches zuzuschreiben. Zudem sei es nicht ehrverletzend,
wenn einer Person ein zu hohes Einkommen angedichtet werde.
Der Rechtsvertreter von 'Exit' entgegnete, das falsche Jahreseinkommen sei in
klarer Absicht genannt worden, um den Pressechef von Exit in arroganter,
süffisanter Art zu beleidigen und zu verunglimpfen, indem dieser als
Abzocker hingestellt worden sei, der sich an der Sterbehilfe bereichere.
Stöhlker, einem erfahrenenen Kommunikationsprofi dürfte so
ein Fehler nicht unterlaufen, zumal er 24 Stunden vor der Sendung
über das Thema informiert worden sei. Es wäre für
ihn ein Leichtes gewesen, sich über die Faktenlage ausgiebig
zu informieren. Zur "Geschäftlimacherei" habe sich 'Exit' immer
unmissverständlich von sogenannten "Sterbetourismus" (der Aufnahme von
sterbewilligen Ausländern) distanziert. Diese Fälle würden
von einer anderen Sterbehilforganisation betrieben.
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Stöhlker ging auf diese Differenzierung nicht ein. Der Einzelrichter
regte hierauf eine Vergleichsverhandlung an mit einer Frist bis
Ostern. Andernfalls würde das Urteil gefällt und dieses den
Parteien schriftlich zugestellt.
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Quellen: NZZ vom 18. März, 2005,
Publicrelations news (SDA), Fotos:
Presseportal.ch
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