Nachtrag vom 24. Februar, 2005
Die Position Mörgelis:
Zurücktretenden Bundesratsmitgliedern und höheren Beamten
will die SVP verbieten, bezahlte Mandate anzunehmen. Engagements in
einem eigenen Unternehmen oder im Ausland seien selbstverständlich
möglich, betonte Ueli Maurer
Hintergrund dieser Forderung sind schwere Vorwürfe der SVP an den
ehemaligen Bundesrat Kaspar Villiger. Im Herbst 2001 habe Villiger eine
Bundesbeteiligung an der damaligen Swissair ausgeschlossen, kurze Zeit
später aber seine Meinung geändert, erklärte Christoph
Mörgeli.
Kurz nach seinem Rücktritt habe Villiger Verwaltungsratsmandate von
Unternehmen erhalten, deren Verwaltungsräte mit der gescheiterten
Swissair verbunden waren. Solche Zusammenhänge legten nahe, dass
Villiger die Mandate für seine Mithilfe bei der Geldbeschaffung
für die Swiss zugesichert worden seien.
Beim ihm hinterlasse dies ein "ungutes Gefühl", so
Mörgeli. Derartige Vorgänge beeinträchtigten
die Glaubwürdigkeit der Regierungsmitglieder.
Was sagt der Jurist?
Die SVP-Attacke auf Kaspar Villiger könnte nach Tagesanzeiger
juristische Folgen haben.
Nachdem Villiger lukrative Verwaltungsratsmandate bei Nestlé,
Swiss Re und NZZ erhalten hat, glaubt Mörgeli zu wissen,
weshalb. Rainer E. Gut sei ja nicht nur VR-Präsident der
Nestlé gewesen, sondern auch langjähriges Mitglied des
Verwaltungsausschusses der Swissair und "einflussreicher Drahtzieher
hinter dem Swiss-Engagement". Der Vizepräsident der Swiss Re, Walter
Kielholz, sei auch Vizepräsident der Credit Suisse, in der Rainer E.
Gut langjähriger VR-Präsident war. Und Eric Honegger, einst
VR-Präsident der Swissair, habe gleichzeitig den Verwaltungsrat
der NZZ präsidiert.
"Solche Zusammenhänge legen nahe, dass dem damaligen Finanzminister
entsprechende Mandate für seine tatkräftige Mithilfe bei der
Beschaffung öffentlicher Finanzen für die Swissair/Swiss in
Aussicht gestellt wurden", kritisiert Mörgeli. Beweisen kann er
den happigen Vorwurf aber nicht. Stattdessen beruft er sich auf sein
"ungutes Gefühl" "Ich hoffe, dass Villiger das klarstellt"
Für Strafrechtsprofessor Stefan Trechsel ist damit der Tatbestand
der üblen Nachrede erfüllt. "Kaspar Villiger hätte gute
Chancen, wenn er Strafantrag stellen würde." Allenfalls liege
gar eine falsche Anschuldigung vor, was ein Offizialdelikt wäre
und von den Behörden selbst dann verfolgt werden müsste,
wenn Villiger auf eine Klage verzichten würde. In diesem Fall
müsse man Mörgeli aber nachweisen können, dass er wider
besseres Wissen gehandelt habe, was schwierig sein dürfte. Die
Berner Staatsanwaltschaft hat denn auch noch kein Strafverfahren
eingeleitet. Laut dem stellvertretenden Generalprokurator Felix
Bänziger würde sie aber ein solches eröffnen, sollte
Villiger oder eines der Unternehmen klagen.
Christoph Mörgeli fände das falsch: "Man sollte über die
Sache reden, statt Leute einsperren." Seiner Ansicht nach ist er durch
einen Bundesgerichtsentscheid von 1980 geschützt. Dieser erlaubt
einer Amtsperson, ehrenrührige Fakten zu erwähnen und zu
werten. Bedingung ist allerdings, dass die Person "nicht über das
Notwendige hinausgeht". Das sei er bestimmt nicht, beteuert Mörgeli
und verweist überdies auf seine parlamentarische Immunität.
Villiger schweigt
"Nach allem, was mit der Swiss passiert ist, kann man nicht gut anders,
als übel darüber reden", findet er. Villiger müsse jetzt
hinstehen und Stellung nehmen. Das findet auch CVP-Präsidentin Doris
Leuthard, die von Mörgelis Unterstellung allerdings wenig hält:
"Ich hoffe, dass Kaspar Villiger reagiert und dies klarstellt." Doch
Villiger schweigt. Er war weder am Dienstag noch am Mittwoch für
eine Stellungnahme zu erreichen. Auch Nestlé, Swiss Re und NZZ
wollen die Unterstellung nicht kommentieren. "Wer ist schon Christoph
Mörgeli?", fragt Nestlé-Sprecher François Perroud.
|